Gitta Schüßler: “Eine grundsätzliche Alternative zu Hartz IV ist zu schaffen!”

Mittwoch 10. Februar 2010 | Drucken Drucken

Urteil des Bundesverfassungsgerichts lediglich eine kosmetische Reparatur

Gitta Schüßler (NPD): Eine grundsätzliche Alternative zu Hartz IV ist zu schaffen!In seinem heutigen Hartz-IV-Grundsatzurteil stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Form der Zahlungen für 6,7 Millionen Menschen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende fest. Wörtlich erklärte der Präsident des höchsten bundesdeutschen Gerichts Hans-Jürgen-Papier hierzu in dem Urteil: “Die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres genügen dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht”. Ab Januar 2011 soll es demnach eine neue Berechnungsgrundlage geben, die die tatsächlichen Kosten von Kindern beim Heranwachsen berücksichtigt. So müssen beispielsweise Ausgaben für Bildung und Kleidung noch stärker bei der Festsetzung der Hartz-IV-Sätze berücksichtigt werden.

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