SPD – Vom geistigen zum heißen Brandstifter
Samstag 6. März 2010 |
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„Das habe ich nicht so eng gesehen – bin da vielleicht auch ein bißchen risikobereit“, so Rainer Bublak (SPD), der als mutmaßlicher Brandstifter überführt wurde.

Vom geistigen zum heißen Brandstifter
Nachdem der Bürgermeister von Wiesenau, Rainer Bublak (SPD), als mutmaßlicher Brandstifter überführt wurde, sorgt der Amtsgerichtsdirektor von Brieskow-Finkenheerd (Brandenburg) für weitere Irritationen. Wie die Märkische Oderzeitung (MOZ) berichtet, kommentierte dieser Bublaks Tat „als Dummheit, die man allerdings nicht höher hängen sollte als notwendig“, so die MOZ.
Es war zwar „nur“ ein Storchennest, das Wiesenaus Bürgermeister Rainer Bublak (SPD) angezündet haben soll, doch kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich um eine vorsätzliche Tat handelte. Anlaß für die mutmaßliche Selbstvornahme des SPD-Bürgermeisters war seine Befürchtung, auf dem für den Abriß vorgesehenen Areal könnten sich Störche niederlassen. Eigentlich kein Problem – zumindest in diesem Fall –, denn einer Umsiedlung soll die untere Naturschutzbehörde schon zugestimmt haben, doch die „Gefahr“, daß die Vögel vor dem 15. März zurückkommen, veranlaßte Bublak zu dieser Tat, bei der er nicht nur sich gefährdete, sondern auch die herbeieilenden Löschkräfte.
Man stelle sich vor, wie „entsetzt“ die SPD reagiert hätte, wenn ein den Genossen nicht ins gesellschaftliche Bild passender Oppositionelle zur Selbstvornahme gegriffen hätte, erst recht unter Zuhilfenahme einer Gasflasche. Vorwürfe wie „Erst brennen Storchennester, dann Asylbewerberheime“ würden im Chor erklingen. Lichterketten würden entzündet und eine – medial begleitete – Hatz in Gang gesetzt. Doch bei Vertretern dieser Demokratie sollte man Brandstiftung offensichtlich „nicht höher hängen, als notwendig“.
Damit dürfte die Richtung der Justiz klar sein. Zwar scheint die Tat aufgeklärt zu sein und es sich hierbei um eine minderschwere Brandstiftung zu handeln, die mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 5 Jahren geahndet werden kann, doch zielen die Verlautbarungen auf eine „tätige Reue“ hin, die es erlaubt, dem SPD-Vertreter dieser Demokratie weitere Nachsicht zu gewähren. Dies wäre theoretisch möglich, wenn der zündelnde Genosse „freiwillig den Brand löscht, bevor ein erheblicher Schaden entsteht“, so die einschlägige Formulierung im Strafgesetzbuch. Doch Bublak sagt selbst: „Ich war die ganze Zeit vor Ort, bis der Brand gelöscht war. Ich bin als Letzter gegangen, die Feuerwehr war schon abgerückt. Was daraus resultiert, war mir nicht bewußt.“ Hat er damit freiwillig geholfen, den Brand zu löschen?
Doch ob überhaupt wegen Brandstiftung ermittelt wird, bleibt offen! Wie inzwischen bekannt wurde, ermittelt die Polizei wegen Sachbeschädigung. Diese kann dann auch noch geringer mit einer Geldstrafe geahndet werden. Aber auch hier bleibt abzuwarten, ob das Verfahren in der Hauptsache überhaupt eröffnet wird. So deutet alles darauf hin, daß – Genosse Bublak hat es ja nur gut gemeint – von der Erhebung öffentlicher Klage gegen Zahlung einer Geldauflage abgesehen wird.