Arne Schimmer (NPD): Milliarden-Zahlungen ans Ausland sind Bruch des Grundgesetzes
Dienstag 13. Juli 2010 |
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NPD-Abgeordnete reichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Der sächsische NPD-Landtagsabgeordnete Arne Schimmer reichte heute persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das am 7. Mai 2010 vom Bundestag verabschiedete “Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz” sowie das am 21. Mai 2010 beschlossene “Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetz” ein.
Schimmer klagt gemeinsam mit dem NPD-Fraktionsvorsitzenden Holger Apfel und dessen Stellvertreter Dr. Johannes Müller. Die drei Abgeordneten sehen ihre Grundrechte aus Artikel 38 Absatz 1, Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz verletzt. Kern der Verfassungsbeschwerde ist die Berufung auf das Eigentumsgrundrecht in Artikel 14 Absatz 1.