Zittaus NPD-Stadträtin weist öffentliche Darstellung der “RETTER” zurück und macht Oberbürgermeister Arndt Voigt auf die Rechtslage aufmerksam

Antje Hiekisch (NPD), Stadträtin der Großen Kreisstadt Zittau
In der Pressemitteilung von Stadträtin Antje Hiekisch (NPD) heißt es:
Theater um das Theater – rot-rot-grüner Populismus und inhaltsloses Versprechen des OBs
Geschäftsordnung und Sächsische Gemeindeordnung verbietet erneute Debatte bis 09/2012
Aufgrund der seit Monaten anhaltenden öffentlichen Diskussion und der teils verzerrten Darstellung um den Fortbestand des Zittauer Theaters, insbesondere die Darstellung in der Sächsischen Zeitung vom heutigen Tag, „Voigt versprach am Ende, daß er die Forderung nach einer Beteiligung über den Ältestenrat noch einmal auf die Tagesordnung bringen will“, veranlaßt mich zu einer Richtigstellung.
Der Fortbestand des Zittauer Theaters ist weder auf einen Unwillen des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau zurückzuführen, erst recht nicht auf eine fehlende finanzielle Unterstützung seitens der Stadt, die in den vergangenen Jahren Millionen Euro investierte, während z.B. Sachsens ehemaliger Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) lediglich gute Worte und ein mündliches Hilfeversprechen abgab, dem letztlich aber keine Taten folgten. Erinnert sei exemplarisch an die Ereignisse im Jahr 2010. Hier war es der Stadtrat, der außerplanmäßig 2 Millionen Euro für die Fertigstellung der Baumaßnahmen frei machte und deshalb andere dringend notwendige Investitionen zugunsten des Zittauer Theaters unterließ. Unterdessen zog sich der CDU-geführte Freistaat Sachsen zurück.
Vordergründig, das ist allen Akteuren bekannt, ist die aktuelle Lage auf die drastische Kürzung der Kulturraummittel durch den Freistaat Sachsen zurückzuführen. Wie noch unter jeder Landesregierung, so auch von 2004 bis 2009 mit der Stillstandskoalition aus CDU und SPD, ist eine ergebnisoffene politische Diskussion weder bei Einzelanträgen und erst recht nicht in Haushaltsdebatten des Sächsischen Landtages möglich. Anträge von Fraktionen im Sächsischen Landtag, die nicht der Regierungskoalition angehören, werden prinzipiell selbstherrlich abgelehnt. Dies ist gängige Praxis der aktuellen CDU/FDP-Koalition und wurde ebenso zuvor von der SPD mitgetragen. Insofern ist es „doppelzüngig“, wenn sich heute Vertreter der SPD aufspielen, denn die Weichen für die finanzielle Amokfahrt des Freistaates Sachsen wurden noch unter deren Beteiligung an der Landesregierung gestellt.
Wenn Zittaus Oberbürgermeister Arnd Voigt nunmehr geäußert haben soll, so zumindest in der medialen Darstellung, das Thema „Theaterbeteiligung“ noch einmal auf die Tagesordnung des Stadtrates setzen zu wollen, so ist dies entweder in Unkenntnis der eigenen Geschäftsordnung des Stadtrates geschehen (was schon schlimm genug wäre), und/oder in Verkennung der Realität, insbesondere der gesetzlichen Lage. Augenscheinlich wurde nämlich „vergessen“, daß eine erneute Debatte – sofern keine „wesentliche Änderung der Sach- und Rechtslage“ vorliegt – vor September 2012 gar nicht möglich ist.
Hierzu müßte nicht nur § 2 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau geändert werden, vielmehr auch § 36 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung. Hierin ist eindeutig festgesetzt, daß der gleiche Verhandlungsgegenstand nur auf die Tagesordnung gesetzt werden darf, wenn er „nicht innerhalb der letzten sechs Monate bereits behandelt“ wurde „oder wenn sich seit der Behandlung die Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.“
Eine wesentliche Veränderung der Sach- und Rechtslage ist derzeit nicht erkennbar. Unterstellt man den Beteiligten, daß sie auch nur annähernd den geistigen Anforderungen eines Stadtrates entsprechen, wozu die Kenntnis der kommunalen Rechtslage gehört, dann bleibt insbesondere vom rot-rot-grünen Populismus sowie vom vorgeblichen „Versprechen“ des Zittauer Oberbürgermeisters nicht mehr viel übrig.
Mit freundlichen Grüßen
Antje Hiekisch
Stadträtin der NPD

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